Was ist eigentlich eine Straußwirtschaft?

Um 800 erließ Karl der Große das »capitulare de villis vel curtis imperatoris«, in dem er den Weinbauern erlaubte, einen Teil des Weins im eigenen Haus auszuschenken. Den Zeitpunkt des Ausschanks zeigten die Winzer an, indem Sie einen Strauß, Besen oder Kranz vors Haus hängten. Auch heute sind Straußwirtschaften einigen Beschränkungen unterworfen. So dürfen diese z. B. höchstens vier Monate im Jahr geöffnet sein, nur eigene Weine ausschenken und einfache Speisen anbieten.

Besuchen Sie uns und verleben Sie ein paar erholsame Stunden im Schatten des Nussbaumes, im umgebauten kleinen Pferdestall oder in der Gaststube.
Unsere ‚Strauße’ ist bekannt für unkompliziertes und geselliges Miteinander. Hier treffen sich Jung und Alt und oft sind es die unterschiedlichsten Charaktere, die sich hier finden. Während die Eltern erzählen und den Wein genießen, können die Kinder im Garten spielen.
Nach einer umfassenden Gästebefragung haben wir uns entschlossen, ab September 2007 die Weinstube zur rauchfreien Zone zu erklären.

Was bieten wir noch?

Ab 10 Personen können Sie mit Traktor und Anhänger eine Weinbergsrundfahrt mit »Weck, Worscht und Woi« buchen. Die Fahrt führt ca. 2 Stunden durch die beeindruckende Landschaft der Niersteiner Gemarkung mit herrlichem Blick über den Rhein (Kosten p. P. 15,00 €).